Die aktuellen Ausschreibungen:
Neuausschreibung des Gaststättenbereiches im Bürgerhaus Wehrheim
Die Gemeinde Wehrheim zählt zu den lebens- und liebenswertesten Kommunen des Hochtaunuskreises mit ca. 9.800 Einwohnern. Kommunikatives Zentrum der auch als „Apfeldorf“ bekannten Gemeinde ist ihr Bürgerhaus im Ortsteil Wehrheim.
Für die Neuverpachtung des Gaststättenbereiches möglichst ab o1. August 2012 suchen wir eine/n Pächter/in.
Das Pachtobjekt bietet:
• einen komplett eingerichteten Restaurant- und Küchenbereich
• mit Kolleg
• sowie drei vollautomatische Kegelbahnen.
Eine Außenbewirtschaftung des Terrassenbereiches wird gewünscht. Darüber hinaus sind Tagungs- und Veranstaltungsräume in verschiedenen Größen (40 bis 450 Sitzplätze) vorhanden. Die Gasträume und Säle sind über einen behindertengerechten Aufgang erreichbar.
Eine im Penthouse befindliche Wohnung von ca. 90 m² und eine Garage stehen dem Pächter zur Verfügung.
Natürlich erwarten wir auch etwas:
• Fundierte Kenntnisse im Bereich der Gastronomie zur Führung einer Gaststätte mit gutbürgerlichem Charakter.
• Beschäftigung eines ausgebildeten Kochs sowie qualifizierten Bedienungspersonals.
• Faire Preise und offene Kommunikation mit den Gästen und Vereinen.
• Ausgeprägte Servicebereitschaft und eine Portion Eigeninitiative, beispielsweise bei der Steigerung der Qualität.
Mit attraktiven Pachtbedingungen und individueller Unterstützung werden wir unseren Beitrag zu einer dauerhaften Partnerschaft leisten. Haben wir Ihr Interesse wecken können?
Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und ggf. Referenzen bis spätestens 01.06.2012 an:
Gemeindevorstand der Gemeinde Wehrheim,
Dorfborngasse 1, 61273 Wehrheim.
Vorabinformationen erhalten Sie von Herrn Schneider, Telefon 06081/589-1400, Fax 06081/589-4710.
Die Gemeinde Wehrheim behält sich vor, die Bürgerhausgaststätte nicht unbedingt an den höchst- bietenden Bewerber zu vergeben.
Weitere Informationen über das Wehrheimer Bürgerhaus finden Sie >>> hier
Räume in den Verwaltungsgebäuden "Wiesenau 28 und 30" zu verkaufen.
Die Gemeinde Wehrheim beabsichtigt, das Anwesen "Wiesenau 30" komplett sowie folgende Räume in den derzeit als Verwaltungsgebäude genutzten Anwesen "Wiesenau 28" und "Wiesenau 30" im Ortsteil Wehrheim zu verkaufen:
1. Objekt "Wiesenau 30" - verkauft!
Das Gebäude "Wiesenau 30" besteht aus Kellergeschoss, Erd- und Obergeschoss.
Der Keller ist in fünf Räume aufgeteilt, von denen jeweils einer auf die Wohnungen entfällt und einer allgemein genutzt werden kann. Außerdem befindet sich dort der Heizungsraum.
Die Wohnungen im Erd- und Obergeschoss auf der linken Seite haben jeweils eine Fläche von ca. 70 m², die auf der rechten Seite jeweils eine Fläche von ca. 55 m².
Außerdem befinden sich auf dem Grundstück vier Garagen, die ebenfalls den einzelnen Wohnungen zugeschlagen werden.
Das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet, hat eine Fläche von ca. 772 m²; es wird allerdings noch genau vermessen.
2. Bürgerbüro - ausgesetzt!
Das Bürgerbüro verfügt über eine Fläche von ca. 77,90 m². Der dazugehörige Vorraum (Windfang) hat eine Fläche von ca. 5,50 m².
Die Fläche des Grundstücks, auf dem sich das Gebäude des Bürgerbüros befindet, beträgt ca. 249 m²; sie wird allerdings noch genau vermessen.
3. Wohnung im 1. Obergeschoss des Gebäudes "Wiesenau 28" - verkauft!
Es handelt sich hierbei um eine Wohnung bestehend aus vier Zimmern, Garderobe, Flur und Toilette. Sie verfügt über einen nach Süden ausgerichteten Balkon sowie einen Abstellraum im Dachboden und eine Garage.
4. Untergeschoss des Gebäudes "Wiesenau 28" - ausgesetzt!
Das Untergeschoss des Gebäudes "Wiesenau 28" hat eine Fläche von ca. 230 m² und ist in sechs Räume, eine Teeküche sowie Toiletten aufgeteilt.
Verkaufsbedingungen:
1. Der Bieter/Erwerber hat der Gemeinde mit dem Angebot den Nachweis über die Finanzierbarkeit des Kaufpreises (Bankbestätigung, Eigenkapitalnachweis o.ä.) vorzulegen.
2. Der Bieter/Erwerber verpflichtet sich, nach Erteilung des Zuschlags unverzüglich einen Kaufvertrag mit der Gemeinde Wehrheim entsprechend dem Inhalt dieses Angebotes abzuschließen. Der Kaufpreis ist spätestens vier Wochen nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu Gunsten des Käufers zur Zahlung fällig. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der Bieter/Erwerber.
3. Die Übergabe des Anwesens erfolgt am Tage nach der Kaufpreiszahlung.
4. Zur Finanzierung des Kaufpreises kann der Kaufgegenstand bereits vor Eigentumsbeschreibung auf den Erwerber mit Grundpfandrechten belastet werden.
5. Bei Geboten unter den festgesetzten Beträgen behält sich die Gemeinde Wehrheim vor, keinen Verkaufsvorschlag zu erteilen.
Kontakt
Gemeinde Wehrheim
Katrin Häuser
Am Rathaus 2
61273 Wehrheim
Telefon: 06081 / 589-29
Verkaufsunterlagen zum Download:
Obergeschosswohnung "Wiesenau 28"
![]() Eingangsbereich des Bürgerbüros zwischen den Gebäuden "Wiesenau 28" (links) und "Wiesenau 30 (rechts) |

